Hausordnung

Hausordnung der GTS „Anne Frank“ Hettstedt

  • Allgemeine Regeln
  1. Ich verhalte mich höflich, respektvoll und grüße
  2. Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen und Energy-Getränken, (E-) Zigaretten oder Drogen ist untersagt. Darüber hinaus gilt für mich das Jugendschutzgesetz.
  3. Ich fertige ohne Erlaubnis keinerlei Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude an.
  4. Das Mitbringen von Musikboxen ist untersagt.
  5. Als Schüler /Schülerin ist es mir nicht gestattet, während der Unterrichtszeit (einschließlich aller Pausen) das Schulgelände zu verlassen.
  6. Bei Unterrichtsausfall halte ich mich im beaufsichtigten Teil des Schulgebäudes auf.
  7. Alle Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel behandle ich schonend. Verursache ich einen Schaden, dann melde ich diesen umgehend der Schulleitung.
  8. Sicherheitseinrichtungen aller Art (Amok-Schlösser, Feuerlöscher, Fenstersicherungen, Feuerschutztüren, ausgeschilderte Notfalltüren) dürfen nur von befugten Personen oder im Alarmfall bedient werden.
  9. Dem Leitbild der Schule folgende löse ich Konflikte gewaltfrei.

 

 

  • Im Unterricht
  1. Zu Unterrichtsbeginn befinde ich mich in meiner Klasse an meinem Platz und habe alle Unterrichtsmaterialien bereitliegen.
  2. Für die Unterbringung meiner Oberkleidung nutze ich das Schließfach. Sollte auf Grund unpassender Witterung die Kleidung nass sein, erfolgen separate Regelungen.
  3. Die Benutzung von Handys und Musikabspielgeräten etc. ist mir während des Unterrichts verboten. Die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken auf Anweisung des Lehrers ist möglich.
  4. Nach der letzten Unterrichtsstunde stelle ich meinen Stuhl hoch und schließe die Fenster.
  5. Wir trinken im Unterricht nur, wenn es die Lehrkraft ausdrücklich erlaubt hat.

 

  • Auf dem Pausengelände
  1. Das Pausengelände betrete und verlasse ich nur über den offiziellen Hofzugang. Den Notausgang Hofseite darf ich lediglich zum Verlassen des Gebäudes im Notfall benutzen.
  2. Der Bereich vor dem Schulgebäude sowie der Fahrradabstellplatz zählen nicht zum Pausengelände.
  3. Das Schulgelände halte ich sauber. Abfälle kommen in die dafür vorgesehenen Behälter.
  4. Auf dem Pausengelände spiele ich nur mit Softbällen, Basketbällen oder Tischtennis. Lederbälle sind verboten.
  5. Im Winter darf ich wegen der Unfallgefahr nicht mit Schneebällen werfen und Rutschbahnen bauen.
  6. Nach dem ersten Gong begebe ich mich auf direktem Weg zum Unterrichtsraum.
  7. Bei Sportunterricht suche ich den Eingangsbereich der Sporthalle erst am Ender der großen Pause auf.

 

  • Im Schulgebäude
  1. Das Schulgebäude ist ab 7:15 Uhr geöffnet.
  2. Sollte nach Beginn einer Stunde keine Lehrkraft kommen, so benachrichtigt der Klassensprecher oder sein Vertreter zeitnah das Sekretariat.
  3. Zu Beginn der beiden großen Pausen verlasse ich die Unterrichtsräume auf dem kürzesten Weg und begebe mich auf das Pausengelände.
  4. Jeder unnötige Aufenthalt in den Toiletten ist mir verboten. Waschbecken und Toilettenanlagen halte ich sauber.
  5. Die „Schlechtwetterpause“ wird durch eine Durchsage bekannt gegeben. Ich verlasse das Gebäude nicht und halte mich im Raum oder dem Flur auf.
  6. Wir tragen im Schulhaus keine Kopfbedeckungen. (Ausnahme: Religiöse Gründe)
  7. Nach dem Unterricht verlassen wir ohne Verzögerung das Schulhaus.

 

 




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